Der Kirchenvorstand hat in seiner Sitzung am 09.06.2022
Pfarrer Jan Spangenberg
zum Inhaber der Pfarrstelle der Ev. Auferstehungskirchengemeinde gewählt.
Gegen die Wahl von Pfarrer Jan Spangenberg kann jedes wahlberechtigte Gemeindeglied bis zum 26. Juni 2022 Einspruch erheben.
Als Einspruchsgründe können geltend gemacht werden:
• Gesetzwidrigkeit des Verfahrens
• erhebliche Bedenken gegen Lehre und Lebensführung des Pfarrers
• wesentlich eingeschränkte Dienstfähigkeit des Pfarrers
Einsprüche aus anderen Gründen sind nicht zulässig.
Der Einspruch ist zu begründen und schriftlich an den Dekan des Evangelischen Dekanats Hochtaunus zu richten.
Adresse: Dekan Michael Tönges-Braungart, Heuchelheimer Str. 20, 61348 Bad Homburg
Der Kirchenvorstand