Oberursel, 28.07.2019 15:14 Uhr

Wie geht es in der Vakanzzeit weiter?

Nach dem Wechsel von Pfarrerin Dr. Dorette Seibert auf die Stelle der Dekanin im Vogelsbergkreis ist die Pfarrstelle in unserer Gemeinde vakant.
In der Kirche können freiwerdende Stellen in der Regel nicht sofort wiederbesetzt werden. Die Stellen müssen erst im kirchlichen Amtsblatt ausgeschrieben werden. Dies wurde bereits im Juni veröffentlicht. Interessierte Pfarrerinnen und Pfarrer können sich aus dem gesamten Gebiet der EKHN bewerben. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erörtert der Dekan die Bewerbungen im Kirchenvorstand, der so die Gelegenheit erhält, sich zu den Bewerbungen zu äußern und die Bewerbungsliste zu ergänzen.
In unserem Fall wird die Stelle durch Gemeindewahl besetzt,
d. h., der Kirchenvorstand wählt die Pfarrerin oder den Pfarrer. Hierbei leitet der Dekan die Wahl. Liegen nach Ablauf der Einspruchsfrist keine Einsprüche vor, ernennt die Kirchenleitung die vorgestellte Person zur Stelleninhaber/in. Allerdings kann die/der Neue dann auch nicht sofort die alte Stelle verlassen. Auch das Pfarrhaus muss hergerichtet werden. Dies wird uns in nächster Zeit beschäftigen.

Und wer versorgt solange unsere Gemeinde?
Vakanz bedeutet aber nicht Leerstand oder Stillstand, das Gemeindeleben geht weiter. Für unsere Kirchengemeinde bedeutet dies, dass verschiedene Pfarrerinnen und Pfarrer aus der Region, der Kirchenvorstand und ehrenamtliche Mitarbeitende aus der Gemeinde die anfallenden Aufgaben übernehmen. Wie das genau aussieht, wer für was zuständig ist und an wen Sie sich jeweils wenden müssen, wenn Sie eine Pfarrerin/einen Pfarrer brauchen, können Sie hier nachlesen: Lebenslagen